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Restschuldbefreiung in England – nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei!
In Deutschland und Österreich dauern außergerichtliche Verfahren häufig mehrere Monate lang an, während die Gläubiger mit all ihren Möglichkeiten (oft auch unseriösen Mitteln) auf den Schuldner einwirken können – eine Situation, in der man nicht leben will.
In England hingegen muss eine Restschuldbefreiung laut Gesetz nach 12 Monaten erteilt werden!
Und wir helfen Ihnen dabei, dieses Ziel zu erreichen.
Nach Erarbeitung einer auf Sie zugeschnittenen Strategie und unter andauernder persönlicher Betreuung werden wir im Falle eines Falles mit Ihnen das Insolvenzverfahren in England, gültigem EU-Recht entsprechend, einleiten.
Bei so einer Herausforderung lassen wir sie natürlich nicht allein: Wir bieten Ihnen hier und in England eine persönliche Komplettbetreuung und unterstützen Sie bei allem, was für ein erfolgreiches Verfahren nötig ist:
- Erwerb eines Wohnsitzes in England, der das Kriterium des geforderten Hauptwohnsitzes (51%) erfüllt und somit englischem Insolvenzrecht entspricht.
- Erlangung einer englischen Adresse in Mietwohnung/Appartement, ggf. auch eine „Sofort-Adresse“ nach den Kriterien des englischen Insolvenzverfahrens.
- Anmeldung von Gas, Wasser Strom und Erledigung aller weiteren notwendigen Formalitäten
- Erstellung eines englischen Kontos für Sie mit qualifizierter Begleitung zu den Bankterminen
- Versicherungsabschluss (Erwerb einer National Insurance Number)
- Kontaktvermittlung zu wichtigen Behörden, Maklern, Rechtsanwälten und jeder notwendigen Unterstützung und vieles mehr, was Ihnen helfen kann.
Melden Sie sich noch heute bei www.ukinsolvenz.de!
Seit: 01.02.2010 | Hits: 3 | Bewertung: 0.00 von 0 Usern
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Seit: 11.04.2010 | Hits: 0 | Bewertung: 0.00 von 0 Usern



















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